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Hinweis: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Am 15.5.2020, also übernächste Woche wird das neue Zweiten Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung“ zur Weiterentwicklung und Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes ratifiziert werden. Ratifizierte Gesetze gelten dann sofort.

 

Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Gesetz. Der Wortlaut des Gesetzes findet sich auf der Internetseite der Bundesregierung. Allerdings ist der Veröffentlichungsort sehr „versteckt“ und verlangt das Anklicken von vielen weiterleitenden Links. Anbei finden Sie den Link, damit Sie selber nachlesen können, um was es geht. Ausserdem verbreitet sich dieses Dokument rasch im Netz. 

 

Dennoch fasse ich kurz die entscheidenen Folgerungen aus diesem Gesetz.

 

1. es wird eine Impfpflicht gegen den aktuellen Coronavirus Covid-19, und alle weiteren: Cov 20, Cov 21, Cov 22 usw., und weitere Infektionskrankheiten zum Gesetz. D.h.: Jeder wird geimpft (Erwachsene und Kinder), ob er will oder nicht. Es gibt keine Ausnahmen, außer einer nachweisbaren Immunität. 

 

2. in diesem Zusammenhang wird die im Grundgesetz verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben. D.h.: Sollten sie sich weigern, sich oder Ihre Kinder impfen zu lassen, kann sich das Gesundheitsamt oder eine andere Ordnungsgewalt Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen und sie notfalls unter dem Einsatz von Gewalt impfen. (Genau darin liegt die Bedeutung der Möglichkeit einer Zwangsimpfung. Der alternativ gebrauchte Begriff „Pflichtimpfung“ verschleiert die Konsequenz ein wenig.

 

3. nur im Fall, dass Sie in Zukunft gemäß Anordnung des Gesundheitsministeriums gegen Infektionskrankheiten geimpft worden sind, können Sie sich noch frei innerhalb von Deutschland und der großen Teilen der Welt bewegen (Schweden und Weißrussland gehen z.Zt. noch). Falls Sie keine Immunität nachweisen können und sich nicht impfen lassen, gelten viele Rechte des Grundgesetzes für Sie nicht mehr. D.h.: keine freie Ortswahl mehr, keine freie Berufswahl mehr, keine weitergehende Freizügigkeit mehr. Sie werden ein Bürger zweiter Wahl.

 

4. um die Kontrolle zu gewährleisten wird ein digitaler Impfpass eingeführt, der jederzeit Ihren Impfstatus dokumentiert. Dieser pass ist stets bei sich zu führen, damit er jederzeit vorgelegt werden kann. D.h.: sollten Sie den Wunsch haben, ein Restaurant zu besuchen, oder zum Einkaufen ein Geschäft zu betreten, müssen Sie diesen Ausweis vorlegen; können Sie das nicht, werden Sie das Restaurant usw. nicht betreten dürfen.

(Dieser Impfpass soll in Zukunft, nach Wunsch von Bill Gates,Teil einer weltweit geltenden digitalen Legitimation werden!)

 

5. damit bald mit der Zwangsimpfung begonnen werden kann, wird in diesem Gesetz auch eingeführt, dass es in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird, Impfstoffe gründlich zu testen; wir werden mit nicht gründlich getesteten Impfstoffen zwangsgeimpft werden. Im übrigen bestehen keinerlei Regressansprüche gegenüber des Herstellers des Impfserums. Solche Ansprüche gelten nur gegenüber dem Staat. (Der nicht gründlich getestete Impfstoff gegen die Schweinegrippe verursachte eine große Anzahl massiver Impfschaden insbesondere in Form von neurologischen Ausfällen. Viele Fälle müssen immer noch juristisch geklärt werden.) 

 

Das Unerträgliche dieses neuen Gesetzes besteht in der Aufhebung des Rechtes auf Selbstbestimmung und einer Vielzahl von im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten.

Wer sich impfen lassen möchte, soll das tun. 

Eine Impfpflicht, in der Art, wie sie jetzt in Zeiten der Corona-Angst eingeführt werde soll, ist absolut Inakzeptabel!

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

 

Besonders:

§ 5

§ 22